Umsatzsteuergesetz Kommentar
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Die Vorteile des Kommentars zum Umsatzsteuergesetz (UStG)
- Umfassende Kommentare zum nationalen UStG unter Berücksichtigung aktueller Änderungen
- Berücksichtigung und Kommentierungen der Vorschriften zur Mehrwertsteuer der EU
- Mit regelmäßigen Änderungen ist das Werk auf die Bedürfnisse der Praxis ausgerichtet
Kommentierungen zum Umsatzsteuerrecht und Unionsrecht in einem Werk
Die Umsatzsteuer ist die Steuer mit der größten Verknüpfung zum EU-Recht. Die Umsetzung des Unionsrechts, insbesondere der MwStSystRL, erfordert fortlaufende Änderungen des nationalen Rechts.
Die Kommentierungen von Reiß, Kraeusel und Langer halten Sie stets auf dem aktuellsten Wissensstand. Der Umsatzsteuer Kommentar umfasst dabei nicht nur das UStG, sondern liefert ebenfalls artikelweise Kommentierungen zur MwStSystRL, der Mehrwertsteuer-Vorschrift der EU. Die einheitliche Darstellungsweise, zahlreiche Querverweise auf im Zusammenhang stehende Kommentarpassagen, sowie vereinfachende Schaubilder im Werk, ermöglichen Ihnen eine schnelle Orientierung und Problemlösung.
Die kostenlose Broschüre „Umsatzsteuer aktuell“ bringt Sie mit jeder Aktualisierungslieferung auf den neuesten Stand des Umsatzsteuerrechts. Übersichtlich gestaltet mit den Rubriken Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung, europäische Harmonisierung sowie aktuelle Aufsätze.
Der Umsatzsteuer Kommentar von Reiß, Kraeusel und Langer im Online- und Printabo
Folgende Inhalte sind im Print- und Online-Abo enthalten:
- Online-Zugang zum Umsatzsteuer Kommentar
Diese und mehr Themen erwarten Sie in dem Werk zum Umsatzsteuergesetz: Rechtsprechung, Gesetze/Verordnungen, DBA, Musterabkommen und Verwaltungsanweisungen von juris. - Fritsch / Huschens / Koisiak / Langer, 360° UStG eKommentar und Langer / Huschens, 360° MwStSystRL eKommentar
Unsere modernen Online-Kommentare mit blitzschnellen Aktualisierungen bei Gesetzesänderungen, neuen Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen. - eNews Steuern – Unsere Online-Zeitschrift
Bleiben Sie stets auf dem Laufenden mit höchstaktuellen Beiträgen und Beratungsempfehlungen zu Entwicklungen im Steuerrecht.
In der 204. Aktualisierung (Oktober 2025):
Bis zum 31.12.2024 lag ein innergemeinschaftlicher Erwerb nach § 1a Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b UStG (a. F.) also nicht vor, wenn der Erwerber also ein sog. Kleinunternehmer ist, der unter § 19 Abs. 1 UStG (a. F.) fällt und nicht auf die Anwendung des § 19 UStG verzichtet hat. Bisher wurde die USt für Umsätze eines Kleinunternehmers nicht erhoben, wobei diese Umsätze jedoch steuerbar und steuerpflichtig blieben. Nunmehr ist der vom Kleinunternehmer bewirkte Umsatz von der Systematik her „steuerfrei“ (§ 19 Abs. 1 UStG i.d.F. des JStG 2024) und fällt deshalb unter den Ausschluss der Erwerbsbesteuerung bereits nach § 1a Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a UStG. Daher konnte das JStG 2024 den § 1a Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b UStG mit Wirkung vom 1.1.2025 aufheben. Kleinunternehmer haben also grundsätzlich nicht einen innergemeinschaftlichen Erwerb zu besteuern; es wird dann grundsätzlich USt aus dem Abgangsland der Ware entstehen, sofern nicht § 3c UStG greift.
In der 203. Aktualisierung (September 2025):
- Umfassende Neukommentierung
- Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) v. 2.12.2024
- BMF v. 18.3.2025 (Sonderregelung für Kleinunternehmer; Neufassung des § 19 UStG und Neueinführung des § 19a UStG durch das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) zum 1. Januar 2025)
- BMF v. 15.10.2024 (Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025)
In der 202. Aktualisierung (Juli 2025):
- § 15 UStG (Vorsteuerabzug)
- Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) v. 2.12.2024
- BFH v. 12.7.2023 (Widerruf der Gestattung der Ist-Besteuerung wegen Missbrauchs; Entstehung und Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug)
- EuGH v. 11.7.2024 (Möglichkeit der Mitgliedstaaten, Personen, die zwar rechtlich unabhängig, aber durch gegenseitige finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Beziehungen eng miteinander verbunden sind, zusammen als einen als „Mehrwertsteuergruppe" bezeichneten Steuerpflichtigen zu behandeln)
- BMF v. 12.6.2024 (Vorsteuerabzug bei Kreditinstituten; Zuordnung von Eingangs- zu Ausgangsumsätzen und Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG)
- BMF v. 9.12.2024 (Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand – § 2b UStG; Vorsteuerabzug bei unternehmerisch tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts)
In der 201. Aktualisierung (Juni 2025):
- § 14b UStG (Aufbewahrung von Rechnungen)
- Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v. 27.3.2024
- Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) v. 23.10.2024
- § 14c UStG (Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis)
- BMF v. 15.10.2024 (Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025)
In der 200. Aktualisierung (Mai 2025):
In seiner aktuellen Überarbeitung zu den Art. 306–310 MwStSystRL informiert Langer über die Sonderregelungen für Reisebüros. So ist es für das Vorliegen einer Reiseleistung und die Anwendung der Sonderregelung für Reiseleistungen nach Art. 306 MwStSystRL ausreichend, wenn dem Reisenden nur eine Ferienunterkunft vermietet oder nur eine Beförderungsleistung erbracht wird. Langer geht in der Folge auf weitere Besonderheiten ein.
| Branche: | Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte/Notare |
|---|---|
| Rechtsgebiete: | Umsatz- u. Verkehrsteuern |
| Erscheinungsform: | Print Apart |
ISBN: 978-3-08-254750-2
Herausgegeben von:
Prof. Dr. Wolfram Reiß, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen,
Lehrstuhl für Deutsches und Internationales Steuerrecht, Nürnberg,
Jörg Kraeusel, Ministerialdirigent im Bundesministerium der Finanzen a.D., Erding,
Michael Langer, Regierungsdirektor im Bundesministerium der Finanzen, Bonn