Umsatzsteuergesetz Kommentar
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Preise zzgl. MwSt
Die Vorteile des Kommentars zum Umsatzsteuergesetz (UStG)
- Umfassende Kommentare zum nationalen UStG unter Berücksichtigung aktueller Änderungen
- Berücksichtigung und Kommentierungen der Vorschriften zur Mehrwertsteuer der EU
- Mit regelmäßigen Änderungen ist das Werk auf die Bedürfnisse der Praxis ausgerichtet
Für persönliche Anfragen und Bestellungen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0228 / 724-0 oder per E-Mail an info@stollfuss.de zur Verfügung.
Kommentierungen zum Umsatzsteuerrecht und Unionsrecht in einem Werk
Die Umsatzsteuer ist die Steuer mit der größten Verknüpfung zum EU-Recht. Die Umsetzung des Unionsrechts, insbesondere der MwStSystRL, erfordert fortlaufende Änderungen des nationalen Rechts.
Die Kommentierungen von Reiß, Kraeusel und Langer halten Sie stets auf dem aktuellsten Wissensstand. Der Umsatzsteuer Kommentar umfasst dabei nicht nur das UStG, sondern liefert ebenfalls artikelweise Kommentierungen zur MwStSystRL, der Mehrwertsteuer-Vorschrift der EU. Die einheitliche Darstellungsweise, zahlreiche Querverweise auf im Zusammenhang stehende Kommentarpassagen, sowie vereinfachende Schaubilder im Werk, ermöglichen Ihnen eine schnelle Orientierung und Problemlösung.
Die kostenlose Broschüre „Umsatzsteuer aktuell“ bringt Sie mit jeder Aktualisierungslieferung auf den neuesten Stand des Umsatzsteuerrechts. Übersichtlich gestaltet mit den Rubriken Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung, europäische Harmonisierung sowie aktuelle Aufsätze.
Der Umsatzsteuer Kommentar von Reiß, Kraeusel und Langer im Online- und Printabo
Folgende Inhalte sind im Print- und Online-Abo enthalten:
- Online-Zugang zum Umsatzsteuer Kommentar
Diese und mehr Themen erwarten Sie in dem Werk zum Umsatzsteuergesetz: Rechtsprechung, Gesetze/Verordnungen, DBA, Musterabkommen und Verwaltungsanweisungen von juris. - Fritsch / Huschens / Koisiak / Langer, 360° UStG eKommentar und Langer / Huschens, 360° MwStSystRL eKommentar
Unsere modernen Online-Kommentare mit blitzschnellen Aktualisierungen bei Gesetzesänderungen, neuen Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen. - eNews Steuern – Unsere Online-Zeitschrift
Bleiben Sie stets auf dem Laufenden mit höchstaktuellen Beiträgen und Beratungsempfehlungen zu Entwicklungen im Steuerrecht.
In der 187. Aktualisierung (Oktober 2023):
Die 187. Auflage des Kommentars zum UStG von Reiß, Kraeusel und Langer enthält unter anderem folgende Änderungen:
- Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) v. 16.12.2022
- Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuer-gesetzen vom 24.10.2022
- Drittes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz) v. 10.3.2021
- BMF v. 12.6.2023 (Anzeigen über die Erwerbstätigkeit nach § 138 Absatz 1 und 1b AO)
- BMF v. 27.2.2023 (Nullsteuersatz für bestimmte Photovoltaikanlagen)
- BMF v. 14.2.2023 (Verpflegungsdienstleistungen gegenüber Studierenden und Schülern)
Neu in der 186. Aktualisierung (September 2023):
Durch das Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) vom 16.12.2022 wurden die Umsatzgrenzen zum Durchschnittssatz für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes neu geregelt. Püschner fasst in seiner Beitragsaktualisierung die Änderungen ausführlich und übersichtlich dar.
Neu in der 185. Aktualisierung (Juli 2023):
Die 185. Auflage des Kommentars zum UStG von Reiß, Kraeusel und Langer enthält unter anderem folgende Änderungen:
- § 6 UStG (Ausfuhrlieferung)
- § 23 UStG (Allgemeine Durchschnittssätze)
- § 27a UStG (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)
- Umsatzsteuer aktuell 5/2023
Neu in der 184. Aktualisierung (Juni 2023):
Die 184. Auflage des Kommentars zum UStG von Reiß, Kraeusel und Langer enthält unter anderem folgende Änderungen:
- § 27 UStG (Allgemeine Übergangsvorschriften)
- Umsatzsteuer aktuell 4/2023
Neu in der 183. Aktualisierung (April 2023):
Durch die Streichung von § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG durch das Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) vom 16.12.2022 wird klargestellt, dass die Voraussetzungen für das Vorliegen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung unabhängig von der in § 18a Abs. 10 enthaltenen Frist gelten. Diese ist allein für Zwecke der Durchführung eines ordnungsgemäßen innergemeinschaftlichen Kontrollverfahrens sowie eines etwaigen Bußgeldverfahrens nach § 26a Abs. 1 Nr. 5 UStG maßgebend. Die Verpflichtung zur Abgabe einer richtigen und vollständigen ZM als Voraussetzung für die Gewährung der Steuerbefreiung für die ausgeführten innergemeinschaftlichen Lieferungen besteht hingegen auch über die in § 18a Abs. 10 genannte Frist hinaus. Übermittelt der Unternehmer innerhalb der Festsetzungsfrist eine korrigierte ZM oder eine erstmalige ZM für den betreffenden Meldezeitraum vollständig und richtig, lebt die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferung bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen wieder auf bzw. die Voraussetzungen liegen bei einer erstmaligen Übermittlung der ZM für die Steuerbefreiung in diesem Zeitpunkt erstmals vor.
Branche: | Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte/Notare |
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Rechtsgebiete: | Umsatz- u. Verkehrsteuern |
Erscheinungsform: | Print Apart |
ISBN: 978-3-08-254750-2
Herausgegeben von:
Prof. Dr. Wolfram Reiß, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen,
Lehrstuhl für Deutsches und Internationales Steuerrecht, Nürnberg,
Jörg Kraeusel, Ministerialdirigent im Bundesministerium der Finanzen a.D., Erding,
Michael Langer, Regierungsdirektor im Bundesministerium der Finanzen, Bonn