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Mit der UVR behalten Sie den Überblick

Die UVR zeigt aktuelle Entwicklungen in gleich mehreren beratungsintensiven Steuerrechtsgebieten auf: 

  • Umsatzsteuer 
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer 
  • Verkehrsteuern (Grunderwerbsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Versicherungsteuer etc.)

Sie liefert monatlich Hintergrundinformationen aus Gesetzgebung und Verwaltung, aktuelle Rechtsprechung und beratungsrelevante Praxisfälle sowie Gestaltungsempfehlungen von erfahrenen Praktikern. 

Die inhaltlichen Schwerpunkte 

  • UVR-Aktuell: Neues aus Europa und dem Inland zu den Rubriken Gesetzgebung und Verwaltung sowie aktuelle Rechtsprechung jeweils mit weiterführenden Hinweisen 
  • UVR-Themen: ausgewählte Themenkomplexe und praxisrelevante Fachfragen wissenschaftlich fundiert aufgearbeitet 
  • UVR-Praxisfälle, UVR-Gestaltungen: für die eigene Beratungspraxis verwertbare Lösungsansätze direkt am Fall erläutert

Aktuelles Thema in Heft 6 der UVR (Juni 2026) u.a.

Schenkungsteuerrechtliche Konsequenzen der freigebigen Zuwendung eines nachrangigen Nießbrauchsrechts

Eine Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt (sog. Vorbehaltsnießbrauch) stellt eine oft genutzte Gestaltungsmöglichkeit i.R.d. vorweggenommenen Erbfolge dar. Auf diese Art und Weise erbleiben dem Schenker die Nutzungen des übertragenen Vermögens, während sich für den Beschenkten auf Grund der Nießbrauchslast die Schenkungsteuer verringert. Möglich ist auch, Vermögen unter Nießbrauchsvorbehalt zu übertragen, das im Zeitpunkt der Übertragung bereits mit einem Nießbrauch belastet ist. Dies bietet sich an, wenn z.B. innerhalb von Familien frühzeitig über Generationen hinweg Vermögen übertragen werden soll. In diesem Zusammenhang kam der BFH in seinem Urteil v. 6.5.2020 zu dem Ergebnis, dass ein vom Schenker vorbehaltener lebenslanger Nießbrauch den Erwerb des Bedachten auch dann mindert, wenn an dem Zuwendungsgegenstand bereits ein lebenslanger Nießbrauch eines Dritten besteht. Durch diese Rspr. sah sich das FG München in seinem Urteil v. 30.7.2025 veranlasst, bei einem nachrangigen Zuwendungsnießbrauch, der dem Bedachten laut des notariellen Überlassungsvertrags „mit sofortiger Wirkung“ eingeräumt worden war, den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als Steuerentstehungszeitpunkt für die schenkweise Einräumung des Zuwendungsnießbrauchs zu betrachten. Da die Nachrangigkeit eines Zuwendungsnießbrauchs zur Folge hat, dass dieser nicht geltend gemacht oder zwangsweise durchgesetzt werden kann, solange der vorrangige Nießbrauch noch besteht, kann die Auffassung des FG für den Bedachten gravierende finanzielle Folgen haben. Ob die Auffassung des FG vertretbar und mit den Grundsätzen des BFH in seiner Entscheidung v. 6.5.2020 vereinbar ist, dürfte äußerst zweifelhaft sein. Da aber das Urteil des FG München (leider) rkr. geworden ist, werden sich Stpfl. auf die dadurch geschaffene Rechtslage einstellen müssen. Der Beitrag stellt die Rspr. des BFH sowie des FG München dar und befasst sich mit alternativen Gestaltungsmöglichkeiten.

Aktuelles Thema in Heft 5 der UVR (Mai 2026) u.a.

Steuerentlastung für Unternehmen nach § 9b StromStG - „Stromsteuersenkung“ nur auf Antrag

Nach Mitteilung der Bundesregierung wurde zum 01.01.2026 die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft dauerhaft auf den EU-Mindestsatz gesenkt. Damit sollen zahlreiche produzierende Unternehmen entlastet werden. Tatsächlich ist das aber nicht geschehen. Vielmehr können bestimmte Unternehmen im Sinne des Stromsteuergesetzes (StromStG) unter bestimmten tatsächlichen Voraussetzungen, die vor der Stromentnahme zu gestalten sind, eine entsprechende Erstattung der von ihnen zunächst über den Strompreis zu viel gezahlten Stromsteuer beantragen. In den Genuss dieser Steuerentlastung kommen auch diese privilegierten Unternehmen also nur dann, wenn sie die Voraussetzungen vor der Stromentnahme entsprechend tatsächlich gestaltet haben und dann die Erstattung der von ihnen über den Strompreis an den Versorger gezahlten Stromsteuer auch beantragen.

Aktuelles Thema in Heft 4 der UVR (April 2026) u.a.

Steuerentlastung für Unternehmen nach § 9b StromStG - „Stromsteuersenkung“ nur auf Antrag

Nach Mitteilung der Bundesregierung wurde zum 01.01.2026 die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft dauerhaft auf den EU-Mindestsatz gesenkt. Damit sollen zahlreiche produzierende Unternehmen entlastet werden. Tatsächlich ist das aber nicht geschehen. Vielmehr können bestimmte Unternehmen im Sinne des Stromsteuergesetzes (StromStG) unter bestimmten tatsächlichen Voraussetzungen, die vor der Stromentnahme zu gestalten sind, eine entsprechende Erstattung der von ihnen zunächst über den Strompreis zu viel gezahlten Stromsteuer beantragen. In den Genuss dieser Steuerentlastung kommen auch diese privilegierten Unternehmen also nur dann, wenn sie die Voraussetzungen vor der Stromentnahme entsprechend tatsächlich gestaltet haben und dann die Erstattung der von ihnen über den Strompreis an den Versorger gezahlten Stromsteuer auch beantragen.

Aktuelles Thema in Heft 3 der UVR (März 2026) u.a.

Entscheidungsjahr für die Erbschaftsteuer?

2026 wird verbreitet als Entscheidungsjahr für die Erbschaftsteuer gesehen. Viele Beobachter gehen davon aus, dass das BVerfG das anhängige Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 804/22 zu einer weitgehenden Korrektur des Erbschaftsteuerrechts nutzen wird. Zweifel erscheinen jedoch angebracht: Die verfassungsrechtlichen Beanstandungen des Erbschaftsteuer-Urteils des BVerfG aus dem Jahr 2014 sind vom Gesetzgeber nahezu wortlautgetreu umgesetzt worden. Bis zu einer Entscheidung des BVerfG über die besagte Verfassungsbeschwerde ist vorausschauende Planung gefordert.

Aktuelles Thema in Heft 2 der UVR (Februar 2026) u.a.

Steuerrechtliche Behandlung von Familienstiftungen nach der neueren Rechtsprechung des EuGH und BFH

Familienstiftungen sind Stiftungen, die im Interesse einer oder bestimmter Familien errichtet werden und eine weitreichende Nachfolgeplanung ermöglichen. Sie sind einerseits steuerpflichtig, andererseits kann ihre Errichtung auch zu erheblichen Steuervergünstigungen führen. In der neueren Rspr. sind nunmehr einige im Zusammenhang mit der Familienstiftung entstandene Streit- und Abgrenzungsfragen beantwortet worden. Der EuGH hat in seinem Urteil v. 13.11.2025 klargestellt, dass es mit dem Unionsrecht – vorbehaltlich der Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes – vereinbar ist, die Privilegierung des § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG nur auf im Inland errichtete Familienstiftungen anzuwenden. Der BFH hat in seiner Entscheidung v. 28.02.2024 den Begriff „entferntest Berechtigter" i.S.d. § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG definiert. Zur Zeit befasst sich der BFH auf Grund eines anhängigen Verfahrens des FG München mit der Frage, ob eine im Ausland (Liechtenstein) gegründete Stiftung durch Verlagerung des Verwaltungssitzes in das Inland ihre Rechtsfähigkeit verliert. Hinweise darauf, wie der BFH in diesem Fall entscheiden könnte, gibt sein Urteil v. 04.06.2025 zur Erbersatzsteuerpflicht.

Aktuelles Thema in Heft 1 der UVR (Januar 2026) u.a.

Steuervorteile im Rahmen eines Erbprätendentenstreits

Unter einem Erbprätendenten versteht man eine Person, die eine Erbenstellung für sich beansprucht. Streiten sich mehrere Erbprätendenten um die Erbenstellung, so kommt es oftmals zu einer Erbenfeststellungsklage, die auch als Erbprätendentenstreit bezeichnet wird. Ziel dieser Klage ist die verbindliche Klärung der Frage, wer tatsächlich Erbe geworden ist. Wird dieses Verfahren durch einen Vergleich beendet, in dem ein Erbprätendent von dem anderen eine Abfindung dafür erhält, dass er dessen Stellung als Erbe nicht mehr bestreitet, handelt es sich nach dem durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG) vom 23.6.2017 erweiterten Tatbestand des § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG bei der Abfindung um einen steuerpflichtigen Erwerb vom Erblasser. Auf diese Art und Weise wollte der Gesetzgeber eine durch die Rechtsprechung des BFH geschaffene Besteuerungslücke schließen. Diese Lücke besteht jetzt zwar nicht mehr, man fragt sich aber, welche Gestaltungsmöglichkeiten es im Falle eines Erbprätendentenstreits dennoch gibt. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang u.a. der Pflegefreibetrag des § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG, der berücksichtigt werden kann, wenn der weichende Erbprätendent den Erblasser zu Lebzeiten im Alltag regelmäßig durch Hilfeleistungen unterstützt hat.

ISSN: 0935-7998

Branche: Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte/Notare
Rechtsgebiete: Erbschaft- u. Schenkungsteuer, Umsatz- u. Verkehrsteuern
Erscheinungsform: Print

Schriftleitung und Autoren:

Die Schriftleitung bestehend aus Ministerialdirigent a.D. Jörg Kraeusel und den Beratern der Peters, Schönberger & Partner mbB, sowie das kompetente Autorenteam aus Beratung, Rechtsprechung, Verwaltung und Wissenschaft liefern interessante Fachinformationen aus erster Hand.

Leseprobe

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Inhalt UVR 6/2026

Zu diesem Heft

  • Editorial, S. I

UVR-Aktuell

Umsatzsteuer

Rechtsprechung
  • Auslagerung des Spielbetriebs durch einen Sportverein, BFH, 2025-11-06, V R 36/23, S. 161
  • Umsatzsteuer und Transfergesellschaft, BFH, 2025-11-20, V R 10/23, S. 162
  • Zur Umsatzsteuerpflicht von Bestattungsleistungen, BFH, 2025-12-18, V R 31/23, S. 162
  • Umfassende Ausweitung der Steuerbefreiung für „Zusammenschlüsse“, EuGH, 2026-01-22, C-379/24, S. 163
  • Treuepunkte sind keine umsatzsteuerlichen Gutscheine, EuGH, 2026-03-05, C-436/24, S. 165
  • Vorsteuerabzug bei gesetzlich vorgeschriebener Mindestausstattung von Krankenhäusern, EuGH, 2026-03-19, C-513/24, S. 165

Grunderwerbsteuer

Rechtsprechung
  • Aufhebung eines Erwerbsvorgangs bei vertraglich vereinbartem Rücktrittsrecht für den Fall des Scheiterns der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, FG Sachsen, 2025-08-20, 2 K 302/25, S. 167
  • Bodenrichtwert bei abweichender tatsächlicher Nutzung bei der Grundbesitzwertfeststellung, FG Berlin-Brandenburg, 2025-10-08, 3 K 3154/22, S. 168
  • Anteilsvereinigung beim Erwerb eigener Anteile, BFH, 2025-10-22, II R 24/22, S. 168
  • Erwerb eines Anteils einer Personengesellschaft durch den Treugeber vom Treuhänder, BFH, 2025-11-05, II R 9/23, S. 170
  • Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs, BFH, 2026-01-14, II R 24/23, S. 170

Erbschaftsteuer

Rechtsprechung
  • Schenkungsteuerliche Behandlung der unentgeltlichen Übertragung einer Rentenversicherung unter Nießbrauchsvorbehalt, FG Köln, 2025-09-04, 7 K 330/22, S. 171

Sonstige Verkehrsteuern

Rechtsprechung
  • Keine Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit der virtuellen Automatensteuer, BFH, 2025-11-04, IX R 27/24, S. 172

UVR-Themen

  • Christian Weber: Das BMF-Schreiben vom 20.1.2026 zur umsatzsteuerlichen Behandlung von dauerdefizitär betriebenen Einrichtungen unter gleichzeitiger Gewährung öffentlicher Zuschüsse, S. 173
  • Hildegard Billig: Schenkungsteuerrechtliche Konsequenzen der freigebigen Zuwendung eines nachrangigen Nießbrauchsrechts, S. 179

UVR-Praxisfall

  • Dr. Stefan Behrens, Christian Sparr: Anmerkungen zu den das GrEStG betreffenden Regelungen im Neunten StBerÄndG insbesondere in Hinblick auf §§ 3, 5, 6, 6a GrEStG (Teil 2), S. 184

Veranstaltungshinweise

  • Veranstaltungshinweise, S. V

Inhalt UVR 5/2026

Zu diesem Heft

  • Editorial, S. I

UVR-Aktuell

Umsatzsteuer

Rechtsprechung
  • Übertragung von Anlagen in einem Solarpark (k)eine Geschäftsveräußerung, BFH, 2025-11-13, V R 32/24, S. 129
  • Erhöhte Vergütung für unlizenzierte Nutzung: Schadenersatz oder Leistungsentgelt?, EuG, 2026-02-11, T-643/24, S. 130
  • Doppelbesteuerung durch § 3d Satz 2 und § 14c UStG, EuG, 2026-02-25, T-638/24, S. 131
  • Aufteilungsgebot für Hotelleistungen unionsrechtmäßig, EuGH, 2026-03-05, C-409/24, S. 132
  • Überprüfung der neuen Ansichten des EuG zum Zeitpunkt des Vorsteuerabzuges, Erster Generalanwalt des EuGH, 2026-03-05, C-167/26, S. 132
  • Verspätete Rechnungsübermittlung beim innergemeinschaftlichen Erwerb und Vorsteuerabzug, EuGH, 2026-03-12, C-521/24, S. 133

Grunderwerbsteuer

Rechtsprechung
  • Kein Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 2a GrEStG bei einer Beteiligungskettenverkürzung einer an einer grundbesitzenden Personengesellschaft beteiligten Kapitalgesellschaft., FG Hessen, 2025-12-10, 5 K 1312/23, S. 137
Verwaltung
  • Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG., S. 138
  • Anwendung des § 1 Abs. 2b GrEStG., S. 139
  • Neue Gesellschafter bei einer mittelbaren Änderung des Gesellschafterbestands einer grundbesitzenden Personengesellschaft (§ 1 Abs. 2a Satz 1 und Satz 2 GrEStG). Konsequenzen aus dem BFH-Urteil vom 21.8.2024 – II R 16/22., S. 139
  • Zurechnung von Grundstücken für die Ergänzungstatbestände in § 1 Abs. 2a bis 3a des GrEStG., S. 140

Erbschaftsteuer

Rechtsprechung
  • Behaltensfrist: Veräußerung setzt den Abschluss des dinglichen Rechtsgeschäfts bzw. den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums voraus., FG Münster, 2025-12-12, 3 K 695/24 Erb, S. 140

Sonstige Verkehrsteuern

Rechtsprechung
  • Inanspruchnahme der Betreiber einer First- & Business-Class-Lounge als Beauftragte eines Luftverkehrsunternehmens für die Luftverkehrsteuer., FG Hessen, 2025-10-27, 7 K 517/21, S. 143

UVR-Themen

  • Dr. Stefanie Becker: Das BMF-Schreiben zur Neuregelung der Bildungsleistungen in § 4 Nr. 21 UStG, S. 143

UVR-Gestaltungen

  • Stefan Heinrichshofen: Altes Problem jetzt auf dem Tisch des EuG: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer als materiell-rechtliche Voraussetzung für die innergemeinschaftliche Lieferung?, S. 150

UVR-Praxisfall

  • Prof. Dr. Alexander Neeser: Was lange währt…, S. 154
  • Raymond Halaczinsky: Erbschaftsteuerliche Konsequenzen beim Auffinden eines Testaments, S. 158

Veranstaltungshinweise

  • Veranstaltungshinweise, S. V

Inhalt UVR 4/2026

Zu diesem Heft

  • Editorial, S. I

UVR-Aktuell

Umsatzsteuer

Gesetzgebung Deutschland
  • Aufhebung der Freizone Cuxhaven, S. 97
Rechtsprechung
  • Umsatzsteuer und Mitgliedsbeiträge – never ending?, BFH, 2025-11-13, V R 4/23, S. 97
  • Umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft bei Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit, EuGH, 2025-12-11, Česká sít’ s. r. o., C-796/23, S. 99
  • EuG zum Zeitpunkt des Vorsteuerabzuges, EuG, 2026-02-11, Dyrektor Krajowej Informacji Skarbowej, T-689/24, S. 100

Grunderwerbsteuer

Rechtsprechung
  • Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei grunderwerbsteuerpflichtigem Erwerbsvorgang, BFH, 2025-10-08, II R 20/23, S. 103
  • Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung, BFH, 2025-10-22, II R 5/22, S. 104
  • Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bei übernommenem Wohnungsrecht, BFH, 2025-10-22, II R 32/22, S. 104

Erbschaftsteuer

Rechtsprechung
  • Keine Berücksichtigung eines vorbehaltenen Nießbrauchs bei der Ermittlung des gemeinen Wertes von nach § 97 Abs. 1a BewG übertragenem Betriebsvermögen im Rahmen einer Bedarfsbewertung, FG Berlin-Brandenburg, 2025-09-17, 17 K 17110/23, S. 105
  • Geldschenkung zu Ostern i.H.v. 20 000 € kein „übliches Gelegenheitsgeschenk“ i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG., FG Rheinland-Pfalz, 2025-12-04, 4 K 1564/24, S. 106

Grundsteuer

Rechtsprechung
  • Das neue Bewertungsrecht zur Grundsteuer im Bundesmodell ist verfassungsgemäß, BFH, 2025-11-12, II R 25/24, S. 107

UVR-Themen

  • DDr. Thomas Kühbacher, Assoz. Prof. MMag. Dr. Verena Hörtnagl-Seidner: Wirkt sich die strafrechtliche Einziehung von Schmiergeldern umsatzsteuerlich aus?, S. 108

UVR-Gestaltungen

  • Wolf-Dietrich Glockner: Steuerentlastung für Unternehmen nach § 9b StromStG- „Stromsteuersenkung“ nur auf Antrag, S. 117

UVR-Praxisfall

  • Dr. Stefan Behrens, Christian Sparr: Anmerkungen zu den das GrEStG betreffenden Regelungsvorschlägen im Regierungsentwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (Neunten StBerÄndG-RegE) insbesondere in Hinblick auf §§ 3, 5, 6, 6a GrEStG (Teil 1), S. 122

Veranstaltungshinweise

  • Veranstaltungshinweise, S. V