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Alle Kommentierungen in einem Werk

Das Werk ist ganz auf die Bedürfnisse der Praxis ausgerichtet. Zahlreiche Beispiele und Mustersätze erschließen die komplexe Materie und unterstützen die Beratungs- und Gestaltungspraxis. So werden auch Spezialthemen wie Einbringung, Realteilung, Grunderwerbsteuer, Spruchverfahren und Umwandlungssteuerrecht ausführlich dargestellt und steuer- und gesellschaftsrechtliche Fragen rund um die Unternehmensumstrukturierungen beantwortet.

Das Werk von Widmann und Mayer kommentiert folgende Gesetze:

  • UmwG und UmwStG
  • Erlass zum Umwandlungssteuergesetz
  • USt und GrESt
  • Spruchverfahrensgesetz
  • Europäische Aktiengesellschaft (SE)
  • Einbringung und Realteilung
  • Mitbestimmung bei Umwandlungen
  • Umwandlungs- und Umwandlungssteuerrecht vieler ausländischer Staaten

Der Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) und Umwandlungsgesetz (UmwG) Kommentar ist Bestandteil folgender Fachportale:

Aktuelle Themen in Widmann und Mayers Kommentar zum Umwandlungsrecht

  • Mustersatz zum SqueezeOut
  • AmtshilfeRLUmsG
  • Streubesitzdividendengesetz
  • Grenzüberschreitender Formwechsel und EuGHVALE

Der Kommentar von Widmann und Mayer zum Umwandlungsrecht im online- und Printabo

Folgende Inhalte sind im Print- und Online-Abo enthalten:

  • Widmann / Mayer Umwandlungsrecht Kommentar mit Online-Zugang: 
    Zugriff auf alle Inhalte und mehr: z.B. Rechtsprechung, Gesetze/Verordnungen, DBA, Musterabkommen und Verwaltungsanweisungen von juris.
  • Widmann / Bauschatz, 360° UmwStG eKommentar
    Unser moderner Online-Kommentar mit blitzschnellen Aktualisierungen bei Gesetzesänderungen, neuen Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen – intelligent vernetzt mit dem Umwandlungsrecht Kommentar (Widmann|Mayer).
  • eNews Steuern – Unsere Online-Zeitschrift:
    Mit höchstaktuellen Beiträgen und Beratungsempfehlungen zu Entwicklungen im Steuerrecht.

Aktuell in der 221. Aktualisierung (Juli 2025) u.a.

In der 221. Aktualisierungslieferung berichtet Notar a.D. Dr. Oliver Vossius (München) zu dieser Ausgabe des Widmann/Mayer aktuell-Beitrags u.a. über eine kürzlich veröffentlichte Entscheidung des BFH vom 19.12.2024, VII R 23/22, bei der es um Entlastungsanträge nach Vorschriften des StromStG und des EnergieStG ging, die nach einer Verschmelzung beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen waren. Notar Dr. Simon Weiler (München) hat die Kommentierungen von § 194 UmwG und § 196 UmwG umfassend überarbeitet. Er stellt dabei nicht nur die Auswirkungen des UmRUG auf nationaler Ebene dar, sondern gibt auch einen Überblick über die Bezüge zum neu geschaffenen transnationalen Formwechsel. Behandelt werden ferner u.a. die Veränderungen durch das MoPeG im Hinblick auf die Formwechselfähigkeit der eGbR. Mit der vorliegenden Nachlieferung legt Notar Professor Heribert Heckschen (Dresden) erstmals Muster zu den seit 1.3.2023 möglichen grenzüberschreitenden Umwandlungen vor, und zwar solche zur Hinaus- und zur Hineinverschmelzung sowie zum Hinaus- und zum Hineinformwechsel. In der Praxis sind dies derzeit die für grenzüberschreitende Umstrukturierungen dominierenden Verfahrensarten. Alle Muster berücksichtigen die Neuerungen, die sich auf Basis der Digitalisierungsrichtlinie und des DiRUG und DiREG ergeben. Der Anhang 11 „Umsatzsteuer" wurde von Richter am Bundesfinanzhof Dr. Ruben Martini, Dipl.-Kfm., LL.B., der dem für Umsatzsteuer zuständigen V. BFH-Senat angehört, umfassend aktualisiert und überarbeitet. Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur sowie der Verwaltungsauffassung werden sowohl das grundlegende Verhältnis von Umwandlungsvorgängen zur Umsatzsteuer als auch (verfahrensrechtliche) Folgefragen systematisch dargestellt und analysiert. Zahlreiche instruktive Beispiele veranschaulichen die Zusammenhänge.

Aktuell in der 220. Aktualisierung (Mai 2025) u.a.

In der 220. Aktualisierungslieferung berichtet Notar a.D. Dr. Oliver Vossius (München) in dieser Ausgabe des Widmann/Mayer aktuell-Beitrags u.a. über das Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 11.3.2025 (8 K 8162/23), bei dem sich das Gericht mit der § 6b-Rücklage bei Verschmelzung auseinanderzusetzen hatte. Die Besprechung enthält abschließend wertvolle Beratungshinweise. Als Schwerpunkt der Lieferung überarbeitet Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater Dr. Claas Fuhrmann, LL.M. (Köln) überarbeitet seine Kommentierung zu § 18 UmwStG vollständig und berücksichtigt dabei den durch das JStG 2024 in § 18 Abs. 3 UmwStG neu eingefügten Satz 3 und auch auf den neuen UmwStE 2025. Der Autor geht zudem bereits auf das jüngst veröffentlichte BFH-Urteil vom 4.2.2025 (VIII R 1/22) ein, in dem der VIII. BFH-Senat entschieden hatte, dass § 18 Abs. 3 UmwStG nicht zu einer gewerbesteuerlichen Abfärbung führt. Die Kommentierung zur Fusionsrichtlinie (Anhang 1) von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Hans-Georg Berg (Frankfurt a.M.) und Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Marcus Schnabelrauch (Mannheim) bedurfte bereits wenige Monate nach Erscheinen ihrer grundlegenden Neuüberarbeitung eines weiteren punktuellen Updates. Einerseits blieb der Gesetzgeber nicht untätig und fügte mit dem JStG 2024 neue Regelungen in das UmwStG ein. Andererseits zeigte sich, dass sich die bei der Neuüberarbeitung erwartete Bedeutungszunahme der Fusionsrichtlinie für gerichtliche Entscheidungen zu rein nationalen Umstrukturierungen bereits einstellte und eine BFH-Entscheidung zu dieser Frage vorliegt.

Aktuell in der 219. Aktualisierung (April 2025) u.a.

In der 219. Aktualisierungslieferung berichtet Notar a.D. Dr. Oliver Vossius (München) in dieser Ausgabe des Widmann/Mayer aktuell-Beitrags u.a. über die kürzlich veröffentlichte BFH-Entscheidung vom 4.2.2025 (VIII R 1/22), bei der sich das Gericht mit der Frage zu befassen hatte, ob eine gewerbliche Abfärbung durch § 18 Abs. 3 UmwStG vorliegen kann. Der Autor weist in diesem Zusammenhang auch auf den durch das JStG 2024 in § 18 Abs. 3 UmwStG neu eingefügten Satz 3 hin. Als Schwerpunkt der Lieferung führen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Hans-Georg Berg (Frankfurt a.M.) und Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Marcus Schnabelrauch (Mannheim) mit der aktuellen Kommentierung des § 1a KStG (Option zur Körperschaftsbesteuerung) die von Herrn Dr. Schießl begründete Erstkommentierung fort. Sie behalten dabei den Ansatz einer umfassenden und detailreichen Kommentierung dieses äußerst komplexen Paragraphen und seiner mannigfaltigen Verweise auf Vorschriften anderer Gesetze, insbesondere des UmwG und des UmwStG, bei. Im Zeitraum seit der Erstkommentierung von April 2022 waren hierbei eine Reihe von Aktualisierungen erforderlich – sei es aufgrund gesetzgeberischer Tätigkeit (insbesondere durch das sog. „Wachstumschancengesetz“ oder auch durch das JStG 2024), sei es durch den jüngst im BStBl I veröffentlichten aktuellen Umwandlungssteuer-Erlass 2025 oder aufgrund aktueller Rechtsprechung und Literaturbeiträge – sodass die Kommentierung in ihrer bestehenden Struktur umfassend inhaltlich überarbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht wurde. Der Widmann/Mayer beinhaltet somit auch im Rahmen des § 1a KStG weiterhin eine detaillierte Darstellung der Norm unter Berücksichtigung aller aktuellen Entwicklungen und Querbezüge. Aufgrund der zahlreichen Fallstricke der Vorschrift ist deren Kenntnis in der praktischen Anwendung unverzichtbar.

Aktuell in der 218. Aktualisierung (Februar 2025) u.a.

In der 218. Aktualisierungslieferung berichtet Notar a.D. Dr. Oliver Vossius (München) berichtet in dieser Ausgabe des Widmann/Mayer aktuell-Beitrags u.a. über den neuen UmwStE 2025 v. 2.1.2025 und die Anwendungsregelung in Rn. 00.04a. In seiner Besprechung zu einer Entscheidung des Niedersächsischen FG vom 2.9.2024, 13 K 185/23, bei der sich das Gericht mit dem sog. Doppel-Holding-Modell befasste, kommt er auf die Anwendungsregung des UmwStE 2025 im Hinblick auf den durch das JStG 2024 geänderten § 22 Abs. 2 Satz 5 UmwStG zurück. Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Thomas Budde (Coesfeld) befasst sich im Rahmen einer partiellen Beitragsaktualisierung seiner Kommentierung zu § 24 UmwG (Wertansätze des übernehmenden Rechtsträgers) mit der Stellungnahme des IDW (IDW RS FAB 41 vom 16.5.2024) und den Auswirkungen eines Formwechsels auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss. Der Herausgeber, Notar a.D. Professor Dr. Dieter Mayer (München) und Notar Professor Heribert Heckschen (Dresden) legen mit dieser Lieferung erste maßgebliche Kommentierungen zu den auf der Basis des sog. UmRUG und der Umwandlungs- bzw. Mobilitätsrichtlinie neu eingeführten Vorschriften zur grenzüberschreitenden Spaltung vor. Angesichts der fehlenden gesetzlichen Vorgaben hatte die Praxis in der Vergangenheit derartige Umstrukturierungsvorgänge durch umständliche und kostenaufwendige Ersatzkonstruktionen bewältigen müssen. Notar Professor Heribert Heckschen (Dresden) legt die Kommentierungen zu §§ 320, 321, 326 und 332 UmwG vor, während der Herausgeber, Notar a.D. Professor Dr. Dieter Mayer (München) die Vorschriften der §§ 322, § 323, § 324 und § 325 UmwG kommentiert. Notar Professor Heribert Heckschen (Dresden) überarbeitet in Anhang 4 u.a. die Mustersätze 41, 42 und 43 (Vertragsmuster zur Europäischen Gesellschaft – SE) vollständig, passt diese an die vielfach geänderte Gesetzeslage (insbes. UmRUG und MoPeG) an und ergänzt den Mustersatz 41 um ein neues Muster für ein Protokoll einer virtuellen Hauptversammlung.

Branche: Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte/Notare
Rechtsgebiete: Körperschaftsteuer, Umwandlungssteuer u. Umwandlungsrecht
Erscheinungsform: Print
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ISBN: 978-3-08-258100-1

Die Herausgeber:

Dr. Siegfried Widmann, Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof a.D
Prof. Dr. Dieter Mayer, Notar in München, Honorarprofessor an der Ludwig-Maximilians-Universität München

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