360° VersStG eKommentar

Das ist einzigartig! Permanente Kommentierung der Entwicklungen in Rechtsprechung, Verwaltung und Literatur. Praxisorientiert aufbereitet gewährleistet der Online-Kommentar zum Versicherungsrecht den schnellen und digitalen Zugriff auf relevante Kommentierungspassagen.

Der eKommentar zum Versicherungsteuergesetz ist Bestandteil folgender Fachportale:

Das Versicherungsteuergesetz 360° im Blick mit dem VersStG eKommentar!

Aktuelle Rechtsentwicklungen permanent aktualisiert und anlassbezogen kommentiert von Autoren aus der Steuer- und Bilanzierungspraxis. Das Ergebnis ist ein 360° eKommentar, dessen Idee und Konzept geprägt sind von Berufsträgern aus ihrer Mitte. Profitieren Sie jetzt von den Online-Mehrwerten des 360° VersStG eKommentars und erlangen Sie mehr Beratungs- und Gestaltungssicherheit für Ihren beruflichen Erfolg.

Der in Bezug auf Aktualität einzigartige 360° VersStG eKommentar – so behalten Sie das Versicherungsteuerrecht rundum im Blick!

  • Permanente Analyse und Kommentierung aller - auch zukünftig geplanter - Entwicklungen
  • Verständlicher und systematischer Aufbau
  • Parallele und somit zitierfähige Kommentierung unterjährig geänderter Vorschriften über Aktualisierungsarchive zu jeder Vorschrift
  • Kommentierung mit Verlinkung auf Gesetzesmaterialien, Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen im Volltext
  • Wertvolle, ergänzende und praxisorientierte Inhalte zu jeder Vorschrift: Gestaltungsempfehlungen, Handlungsalternativen, Gesetzesmaterialien, Vertragsmuster, Checklisten und weitere Arbeitshilfen
  • So kommen Sie immer schnell zum Ziel: mit Überblicksdarstellungen und einer ABC-Stichwort-Darstellung für den Schnelleinstieg, einer typografischen Hervorhebung von Aktualisierungen / Ergänzungen sowie mit systematischen Schaubildern und Prüfschemata

Topaktuell, u.a. bereits kommentiert:

Gruppenversicherungsverträge in der Praxis

Trotz eines Handelns der Gruppenspitze aus eigenem wirtschaftlichen Interesse enthalten Gruppenversicherungsverträge in der Praxis häufig Regelungen, die die Annahme rechtfertigen, dass die Gruppenspitze von dem betreffenden Versicherer mit der Vermittlung des Versicherungsschutzes betraut ist. Einzelheiten und aktuelle Hinweise finden Sie in der aktuellen Kommentierung zu § 1 VersStG von Dr. Rolf Schmidt im eKommentar VersStG.

Mitgliedsbeiträge für einen Verein

Mitgliedsbeiträge für einen (nicht der Versicherungsaufsicht unterliegenden) Verein können Versicherungsentgelt i.S. der §§ 1 Abs. 1 und 3 Abs. 1 VersStG sein, wenn und soweit damit Ansprüche des Vereinsmitglieds auf Leistungen des Vereins begründet werden, die Versicherungsleistungen darstellen. Einzelheiten und aktuelle Hinweise finden Sie in der aktuellen Kommentierung zu § 3 VersStG von Dr. Rolf Schmidt im eKommentar VersStG.

Geschäftstätigkeit von Lloyd’s

Der mit dem Gesetz zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts in das VersStG eingefügte § 10c beinhaltet eine Sonderregelung zur Steuerentrichtungsschuldnerschaft des Hauptbevollmächtigten der Versicherungsbörse Lloyd’s. Sie begründet eigenständige steuerliche Pflichten des Hauptbevollmächtigten dieser Versicherungsbörse, die nicht selbst Versicherer ist. Einzelheiten und aktuelle Hinweise finden Sie in der aktuellen Kommentierung zu § 10c VersStG von Dr. Rolf Schmidt im eKommentar VersStG.

Entgeltliche Haftungsfreistellung des Leasingnehmers durch den Leasinggeber

In der Praxis des Kfz-Leasing ist es üblich, dass der Leasinggeber das Risiko der Beschädigung, der Zerstörung oder des Verlusts des jeweils überlassenen Fahrzeugs und seiner fest eingebauten, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Teile ohne Verschulden des Leasingnehmers in AGB bzw. Einzelverträgen auf den Leasingnehmer überwälzt. Einzelheiten und aktuelle Hinweise finden Sie in der aktuellen Kommentierung zu § 1 VersStG von Dr. Rolf Schmidt im eKommentar VersStG.

Branche: Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Unternehmen
Rechtsgebiete: Umsatz- u. Verkehrsteuern
Erscheinungsform: Online
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ISBN: 978-3-08-179800-4

Herausgeber

Dr. Rolf Schmidt, Ministerialrat im Bundesministerium der Finanzen