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Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 23.06.2025

Wir sind bemüht, diese Website entsprechend den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit wie dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Geltung und allgemeine Beschreibung der Dienstleistungsangebote

Diese Erklärung gilt für den Webshop vom Stollfuß Verlag – Zweigniederlassung der Lefebvre Sarrut GmbH:

https://www.stollfuss.de/Shop/

  • Stollfuß Verlag Online-Shop: Angebot von Waren gegenüber Verbrauchern über automatisierte Bestellsysteme im elektronischen Geschäftsverkehr mit barrierefreier Ausgestaltung der Angebote und des Bestell- und Zahlungsprozesses

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen an die Barrierefreiheit ergeben sich aus § 14 BFSG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BFSG und der BFSGV. Die Kriterien orientieren sich vorliegend an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2) auf Konformitätsstufe A und AA.

Die oben beschriebenen Dienstleistungsangebote sind mit den im Rahmen dieser Erklärung genannten Normen und Kriterien überwiegend vereinbar.

Es gibt nur wenige Inhalte, die Menschen mit Behinderung den Informationsabruf beziehungsweise die Zugänglichkeit erschweren.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.06.2025 erstellt. Die Einhaltung der Anforderungen wurde durch eine Selbstbeurteilung bewertet.

Verbraucherinformationen nach Art. 246 EGBGB

Stollfuß Verlag – Zweigniederlassung der Lefebvre Sarrut GmbH
Bundeskanzlerplatz 2
53113 Bonn

Telefon: 0228 724-0
Telefax: 0228 724-9601
E-Mail: kundenservice@stollfuss.de

Weitere Verbraucherinformationen können den oben in dieser Erklärung verlinkten Dienstleistungsangeboten entnommen werden (beispielsweise den AGB). 

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) 

Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle. 

Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts zum 28. Juni 2025 in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Ländern schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen.