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Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden

Umsatzsteuer

BFH, Beschluss vom 23.06.2026, V B 28/25
Verfahrensgang: FG Berlin-Brandenburg, 2 K 2150/22 vom 10.04.2025

Leitsatz:

NV: Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, ob und inwieweit Vorsteuerbeträge aus Eingangsleistungen für eine Baumaßnahme zur Erweiterung eines bislang steuerfrei und steuerpflichtig vermieteten Gebäudes zum Vorsteuerabzug berechtigen, wenn die Erweiterungsflächen zwar steuerfrei vermietet und veräußert werden, die Baumaßnahme aber auch insoweit dem Altgebäude zugutekommt, als dessen Statik und Versorgungsbereiche ertüchtigt werden.

Gründe:

1. Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, ob und inwieweit Vorsteuerbeträge aus Eingangsleistungen für eine Baumaßnahme zur Erweiterung eines bislang steuerfrei und steuerpflichtig vermieteten Gebäudes zum Vorsteuerabzug berechtigen, wenn die Erweiterungsflächen zwar steuerfrei vermietet und veräußert werden, die Baumaßnahme aber auch insoweit dem Altgebäude zugutekommt, als dessen Statik und Versorgungsbereiche ertüchtigt werden.

2. Der Beschluss ergeht nach § 116 Abs. 5 Satz 2 letzte Alternative der Finanzgerichtsordnung ohne weitere Begründung sowie ohne Darstellung des Sachverhalts.