
BMF: 2. Änderung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)
GoBD
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 14. Juli 2025 - IV D 2 - S 0316/00128/005/088 - die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen angepasst.
Quelle: BMF online vom 14. Juli 2025
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