BMF: Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung

Abgabenordnung

Im Anschluss an das BMF-Schreiben vom 29. Dezember 2023 (BStBl I 2024 S. 12) hat sich weiterer Anpassungsbedarf im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (BMF-Schreiben vom 22. März 2024 (IV D 1 - S 0062/23/10005 :002)) an das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz und das Kreditzweitmarktförderungsgesetz ergeben.

Quelle: BMF online vom 25. März 2024

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Das BMF-Schreiben vom 22. März 2024 ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: