BMF: Änderung und Neufassung der Betriebsprüfungsordnung
Abgabenordnung
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Außenprüfung - Außenprüfungsordnung (ApO) - ersetzt die bisherige Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Betriebsprüfung - Betriebsprüfungsordnung (BpO 2000) - vom 15. März 2000.
Durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts vom 20. Dezember 2022 (BGBl I, S. 2730) wurden in der Abgabenordnung die gesetzlichen Vorschriften zur Außenprüfung teilweise geändert. Ziel dieser Änderungen war es die Außenprüfung zu beschleunigen. Die neuen oder geänderten Vorschriften wurden in die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Betriebsprüfung (BpO 2000) eingearbeitet. In dem Zuge wurde die Allgemeine Verwaltungsvorschrift neu gegliedert und neu gefasst und in „Außenprüfungsordnung - ApO“ umbenannt.
Neben den erforderlichen Anpassungen an die neue Gesetzeslage wurden in der ApO weitere Änderungen vorgenommen, die insbesondere auf eine Beschleunigung der Außenprüfungen gerichtet sind und die die Zusammenarbeit zwischen den Außenprüfungsstellen der Länder und des BZSt verbessern sollen.
Die ApO wurde am 9. September 2026 im Bundessteuerblatt (BStBl) veröffentlicht (BStBl I S. 1061). Klicken Sie bitte hier:
Quelle: BMF online vom 10. September 2026