BMF: Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden
Einkommensteuer
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 26. Januar 2026 (IV C 1 - S 2253/00082/001/064) zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen erstellungskosten im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 1a EStG bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden Stellung genommen.
Quelle: BMF online vom 26. Januar 2026
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