BMF: Amtlich vorgeschriebener Datensatz und Datensatzbeschreibung für die Übermittlung der Mindeststeuer-Berichte
Mindeststeuergesetz
Mit BMF-Schreiben vom 5. August 2025 (IV B 5 - S 1100/00001/002/121) wurde der amtlich vorgeschriebene Datensatz und die Datensatzbeschreibung für die Übermittlung der Mindeststeuer-Berichte bekannt gegeben.
Quelle: BMF online vom 18. August 2025
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