BMF: Anwendung der Erhöhung des steuerfreien Mindestbetrags für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen
Einkommensteuer
Mit BMF-Schreiben vom 23. März 2026 (IV C 5 - S 2337/00030/002/005) hat die Finanzverwaltung zur Anwendung der Erhöhung des steuerfreien Mindestbetrags für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen (§ 3 Nummer 12 Satz 2 Einkommensteuergesetz, R 3.12 Absatz 3 und Absatz 5 Lohnsteuer-Richtlinien - LStR) ab 1. Januar 2026 Stellung genommen.
Quelle: BMF online vom 15. April 2026
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