BMF: Anwendung der Mitteilungsverordnung ab 2025
Abgabenordnung
Mit BMF-Schreiben vom 12. Dezember 2024 (IV D 1 - S 0229/22/10002 :005) wurde das Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung (MV) ab 2025 neugefasst und an die Änderung der §§ 2, 4a, 7, 8 und 13 MV durch die Siebte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung und die Änderung des § 4 MV durch das Jahressteuergesetz 2024 angepasst.
Quelle: BMF online vom 12. Dezember 2024
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