BMF: Anwendung der Vorsorgepauschale gemäß § 39b Absatz 2 Satz 5 EStG
Einkommensteuer
Das BMF-Schreiben vom 28. November 2025 (IV C 5 – S 2379/00005/001/018) regelt die rückwirkende Korrektur der Beiträge zur Pflegeversicherung nach dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) ab dem Jahr 2023.
Quelle: BMF online vom 28. November 2025
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