BMF: Anwendung des Nullsteuersatzes für Steckersolargeräte

Umsatzsteuer

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 15. August 2024 (III C 2 - S 7220/22/10002 :017) zur Anwendung des Nullsteuersatzes für Steckersolargeräte Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.

Quelle: BMF online vom 15. August 2024

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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: