BMF: Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags (Globalbeitrag)
Einkommensteuer
Mit BMF-Schreiben vom 25. November 2025 (IV C 4 - S 2221/00348/007/007) werden zur Ermittlung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen die vom Steuerpflichtigen geleisteten einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge) staatenbezogen für den Veranlagungszeitraum 2026 aufgeteilt.
Quelle: BMF online vom 25. November 2025
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