BMF: Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags (Globalbeitrag); Anpassung der Aufteilungsmaßstäbe für den Veranlagungszeitraum 2024

Einkommensteuer

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 24. November 2023 (IV C 3 - S 2221/20/10002 :005) zur Ermittlung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen die vom Steuerpflichtigen geleisteten einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge)  für den Veranlagungszeitraum 2024 staatenbezogen aufgeteilt

Quelle: BMF online vom 24. November 2023

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