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Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass in einem Bewirtungsbetrieb als Betriebsausgaben

Einkommensteuer

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 19. November 2025 ( IV C 6 - S 2145/00026/005/033) die bisherigen Regelungen des BMF-Schreibens vom 30. Juni 2021 (BStBl I S. 908) zur Nachweisführung für den Betriebsausgabenabzug für Bewirtungsaufwendungen um Regelungen aufgrund der Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung (E-Rechnung) bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025 durch das Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 (BGBl. I 2024 Nr. 108) ergänzt.

Das BMF-Schreiben vom 30. Juni 2021 (BStBl I S. 908) wird durch dieses Schreiben ersetzt und ist für die zuvor geltende Rechtslage für Bewirtungen bis zum 31. Dezember 2024 weiter anzuwenden.

Quelle: BMF online vom 19. November 2025

Download:

Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: