BMF: Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass in einem Bewirtungsbetrieb als Betriebsausgaben
Einkommensteuer
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 19. November 2025 ( IV C 6 - S 2145/00026/005/033) die bisherigen Regelungen des BMF-Schreibens vom 30. Juni 2021 (BStBl I S. 908) zur Nachweisführung für den Betriebsausgabenabzug für Bewirtungsaufwendungen um Regelungen aufgrund der Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung (E-Rechnung) bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025 durch das Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 (BGBl. I 2024 Nr. 108) ergänzt.
Das BMF-Schreiben vom 30. Juni 2021 (BStBl I S. 908) wird durch dieses Schreiben ersetzt und ist für die zuvor geltende Rechtslage für Bewirtungen bis zum 31. Dezember 2024 weiter anzuwenden.
Quelle: BMF online vom 19. November 2025
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