BMF: Auslaufen der ermäßigten Besteuerung von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen

Umsatzsteuer

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 21. Dezember 2023 (III C 2 - S 7220/22/10001 :009) zur Vermeidung von Übergangsschwierigkeiten zugelassen, dass auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, die in der Nacht vom 31. Dezember 2023 zum 1. Januar 2024 ausgeführt werden, der bis zum
31. Dezember 2023 geltende ermäßigte Steuersatz von 7 % angewandt wird.

Quelle: BMF online vom 21. Dezember 2023

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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: