BMF: Auslegung des Inlandsbegriffs des § 49 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a Satz 1 EStG
Lohnsteuer
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 6. Juli 2026 (IV B 6 - S 2300/00151/004/111) zur Auslegung des Inlandsbegriffs des § 49 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a Satz 1 EStG in Bezug auf die Besteuerung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit an Bord eines Schiffes unter deutscher Flagge auf hoher See Stellung genommen und die Verwaltungsauffassung geändert.
Quelle: BMF online vom 6. Juli 2026
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