BMF: Auslegung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
Doppelbesteuerungsabkommen
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 24. Dezember 2025 (IV B 2 - S 1301/01508/004/038) zur Auslegung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung unter Berücksichtigung des BFH-Urteils vom 5. Dezember 2023 – I R 42/20 Stellung genommen.
Quelle: BMF online vom 24. Dezember 2025
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