BMF: Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 19. September 2023 (IV C 1 - S 2401/19/10008 :003) zur Bestimmung des Zeitpunkts der erstmaligen Übermittlung und der laufenden Annahme von elektronischen Daten gemäß § 45a Absatz 6 EStG Stellung genommen.

Quelle: BMF online vom 21. September 2023

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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Kicken Sie bitte hier: