BMF: Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2025

Lohnsteuer

Die Finanzveraltung hat mit BMF-Schreiben vom 5. September 2024 (IV C 5 - S 2378/19/10002 :002) die Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2025 und die Ausstellung von Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung für Kalenderjahre ab 2025 geregelt.

Quelle: BMF online vom 5. September 2024

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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: