BMF: Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen nach dem FKAustG
Finanzkonten-Informationsaustausch
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 13. Juni 2024 (IV D 3 - S 1315/19/10030 :067) eine finale Staatenaustauschliste im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen bis zum 30. September 2024 bekannt gemacht.
Quelle: BMF online vom 14. Juni 2024
Download:
Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: