BMF: Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen nach dem FKAustG

Finanzkonten-Informationsaustausch

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 13. Juni 2024 (IV D 3 - S 1315/19/10030 :067) eine finale Staatenaustauschliste im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen bis zum 30. September 2024 bekannt gemacht.

Quelle: BMF online vom 14. Juni 2024

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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: