BMF: Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Absatz 4 Investmentsteuergesetz

Investmensteuer

Das BMF-Schreiben vom 5. Januar 2024 (IV C 1 - S 1980-1/19/10038 :008) gibt den Basiszins zum 2. Januar 2024 bekannt, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2024 gemäß § 18 des Investmentsteuergesetzes erforderlich ist.

Quelle: BMF online vom 9. Januar 2024

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