BMF: Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Absatz 4 Investmentsteuergesetz

Investmensteuergesetz

Das BMF-Schreiben vom 10. Januar 2025 (IV C 1 - S 1980/00230/009/002) gibt den Basiszins zum 2. Januar 2025 bekannt, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2025 gemäß § 18 des Investmentsteuergesetzes erforderlich ist.

Quelle: BMF online vom 10. Januar 2025

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