Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Absatz 4 Investmentsteuergesetz

Investmentsteuergesetz

Das BMF-Schreiben vom 13. Januar 2026 (IV C 1 - S 1980/00230/012/001) gibt den Basiszins zum 2. Januar 2026 bekannt, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2026 gemäß § 18 Investmentsteuergesetz erforderlich ist.

Quelle: BMF online vom 13. Januar 2026

Download:

Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: