BMF: Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Absatz 4 Investmentsteuergesetz
Investmentsteuergesetz
Das BMF-Schreiben vom 13. Januar 2026 (IV C 1 - S 1980/00230/012/001) gibt den Basiszins zum 2. Januar 2026 bekannt, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2026 gemäß § 18 Investmentsteuergesetz erforderlich ist.
Quelle: BMF online vom 13. Januar 2026
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