BMF: Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf ab dem 1. Januar 2026
Abgabenordnung
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 13. August 2026 (IV D 1 - S 0284-a/00002/011/237) zu Rechtsfragen betreffend die Anwendung der Neufassung von § 122a AO Stellung genommen.
Quelle: BMF vom 14. August 2026
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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen 'Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: