BMF: Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung
Einkommensteuer
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Scheiben vom 15. Oktober 2025 (IV C 3 - S 2285/00031/001/024) zur Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) Stellung genommen und das BMF-Schreiben vom 6. April 2022 (BStBl I 2022, 623) überarbeitet.
Quelle: BMF online vom 15. Oktober 2025
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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: