BMF: Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Absatz 1 EStG als außergewöhnliche Belastung
Einkommensteuer
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 (IV C 3 - S 2285/00031/001/025) die allgemeinen Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) als außergewöhnliche Belastung überarbeitet. Dieses Schreiben ist ab dem Veranlagungszeitraum 2025 anzuwenden und ersetzt ab dem Veranlagungszeitraum 2025 das Schreiben vom 6. April 2022 (BStBl I 2022 Seite 617).
Quelle: BMF online vom 15. Oktober 2025
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