BMF: Besondere Pflichten für Zahlungsdienstleister

Umsatzsteuer

Durch Artikel 17 des Jahressteuergesetzes 2022 vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) wurde § 22g - Besondere Pflichten für Zahlungsdienstleister - in das Umsatzsteuergesetz (UStG) eingefügt. Mit BMF-Schreiben vom 28. Dezember 2023 (III C 5 - S 7420/20/10007 :004) nimmt die Finanzverwaltung hierzu Stellung.

Quelle: BMF online vom 4. Januar 2024

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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: