
BMF: Bestätigung einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Umsatzsteuer
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 06. Juni 2025 - III C 5 - S 7427-d/00014/001/002 - Abschnitt 18e.1 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses geändert. Es wird geregelt, dass Anfragen zur Bestätigung ausländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern nach § 18e UStG ausschließlich über die vom Bundeszentralamt für Steuern im Internet bereitgestellte Online-Abfrage durchgeführt werden können.
Quelle: BMF online vom 6. Juni 2025
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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: