BMF: Datenaustausch im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens ab 2026
Lohnsteuer
Die Verwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 3. Juni 2025 (IV C 5 - S 2363/00047/004/136) ausführlich zum Datenaustausch zwischen den Unternehmen der privaten Krankenversicherung und der privaten Pflege-Pflichtversicherung, der Finanzverwaltung und den Arbeitgebern im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens ab 2026 Stellung genommen.
Quelle: BMF online vom 3. Juni 2025
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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: