BMF: Durchgangserwerb bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen
Umsatzsteuer
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 20. Januar 2026 (III C 2 - S 7100-b/00011/009/045) zu den Folgen des BFH-Urteils vom 25. September 2024 – XI R 19/22 bezüglich des Durchgangserwerbs bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.
Quelle: BMF online vom 20. Januar 2026
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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: