BMF: Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG
Umsatzsteuer
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 12. November 2025 (III C 2 - S 7410/00029/033/051) zu den Folgen aus dem BFH-Urteil vom 17. August 2023 - V R 3/21 auf die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.
Quelle: BMF online vom 12. November 2025
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