BMF: Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025
Umsatzsteuer
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 ( III C 2 - S 7287-a/00019/007/243) zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025 Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass angepasst.
Quelle: BMF online vom 15. Oktober 2025
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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: