BMF: Einordnung in Größenklassen gemäß § 3 Betriebsprüfungsordnung 2000
Abgabenordnung
Mit BMF-Schreiben vom 8. Juni 2026 (IV D 2 - S 1450/00014/005/027) werden die Abgrenzungsmerkmale zum 1. Januar 2027 festgelegt.
Quelle: BMF online vom 8. Junin 2026
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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: