BMF: Einzelfragen zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen und zur Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und § 45c EStG

Einkommensteuer

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 2. November 2023 (IV C 1 - S 2410/22/10001 :001) zu Einzelfragen zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen und zur Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und § 45c EStG Stellung genommen.

Quelle: BMF online vom 17. November 2023

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