
BMF: Einzelfragen zur Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und des § 45c EStG
Einkommensteuer
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 22. April 2025 (IV C 1 - S 2410/00024/008/047) zu Einzelfragen zur Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und des § 45c EStG Stellung genommen.
Quelle: BMF online vom 22. April 2025
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