BMF: Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen

Bilanzsteuerrecht

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 28. Oktober 2024 (IV C 6 - S 2133-b/24/10002 :001) die Rn. 16 des BMF- Schreibens vom 28. September 2011 (BStBl I S. 855) zur Elektronischen Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen, Anwendungsschreiben zur Veröffentlichung der Taxonomie geändert und Rn. 31 neu aufgenommen,

Quelle: BMF online vom 30. Oktober 2024

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