
BMF: Entwurf einer GwG-Meldeverordnung
Geldwäschegesetz
Die Verordnung sieht vor, dass Verdachtsmeldungen elektronisch zu übermitteln sind. Neben der Festlegung des technischen Übermittlungsformates legt die Verordnung zugleich die inhaltlichen Mindeststandards fest, die erfüllt sein müssen, damit die Meldepflicht gemäß §§ 43, 44 des Geldwäschegesetzes als erfüllt anzusehen ist. Hierbei differenzieren die Regelungen nach bestimmten Arten von Verdachtsmeldungen beziehungsweise Tatbestandsmerkmalen, die sich aus der Meldepflicht des Geldwäschegesetzes ergeben.
Quelle: BMF online vom 22. April 2025
Download:
Der Verordnungsentwurf ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: