BMF: Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027
Einkommensteuer
Das BMF hat einen Referentenentwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 vorgelegt.
Inhaltlich hervorzuheben sind insbesondere folgende steuerliche Regelungen bzw. Regelungsbereiche:
- Anhebung des maximal zulässigen Grundlohns bei steuerlich begünstigten Sonn- und Feiertagszuschlägen (§ 3b Absatz 2 Satz 1 EStG)
– Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags (§ 9a Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a EStG)
– Umsetzung der Reformbestrebungen beim Einkommensteuertarif, einschließlich Freistellung des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern etc. (§§ 32, 32a, 39b EStG)
– Anhebung des Kindergeldes ab Januar 2027 von 259 Euro auf 267 Euro monatlich sowie Anhebung des Kindergeldes ab Januar 2028 auf 272 Euro monatlich (§ 66 EStG und § 6 BKGG)
– Absenkung des Prozentsatzes der abzugsfähigen Aufwendungen und des Höchstbetrages der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (§ 35a Absatz 3 Satz 1 EStG)
– Anhebung des einheitlichen Pauschsteuersatzes bei sog. Mini-Jobs von 2 Prozent auf 5 Prozent (§ 40a Absatz 2 EStG)
– Einführung eines besonderen gewerbesteuerlichen Zerlegungsmaßstabes für Betreiber von Rechenzentren (§ 29 Absatz 1 Nummer 4 GewStG)
Quelle: BMF online vom 18. August 2026
Download:
Der Referentenentwurf ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: