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Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland

Gesetzgebung

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland vorgelegt.

Mit dem Gesetz sollen kurzfristig steuerliche Rechtsänderungen aus dem am 28. Mai 2025 vom Koalitionsausschuss beschlossenen Sofortprogramm für Deutschland umgesetzt werden. Aufgegriffen werden prioritäre Maßnahmen zur Investitionsförderung und Standortstärkung, die sehr kurzfristig in einem beschleunigten Verfahren umsetzbar sind, um schnell das von der Regierungskoalition erwartete starke Signal zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandort Deutschland zu setzen.

Die Maßnahmen dienen dem schnellen Anschub wachstumswirksamer Investitionen verbunden mit langfristigen und flächenwirksamen Entlastungswirkungen, die gemeinsam für ein nachhaltiges, wachstumsförderndes Umfeld und Planungssicherheit für Unternehmen sorgen.

Das Gesetz enthält folgende Maßnahmen:

– Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens - „Investitions-Booster“ (§ 7 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes – EStG)

– Schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab dem 1. Januar 2028 von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent ab 2032 (§ 23 Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes – KStG)

– Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes nach § 34a EStG für nicht entnommene Gewinne von derzeit 28,25w in drei Stufen auf 27 Prozent (Veranlagungszeitraum (VZ) 2028/2029, 26 Prozent (VZ 2030/2031) und 25 Prozent (ab dem VZ 2032) (§ 34a Absatz 1 Satz 1 EStG)

– Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge (§ 7 Absatz 2a – neu – EStG)

– Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der sog. Dienstwagenbesteuerung für die Begünstigung von Elektrofahrzeugen auf 100 000 Euro (§ 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 Nummer 3 und Satz 3 Nummer 3 EStG)

– Ausweitung des Forschungszulagengesetzes (§ 3 des Forschungszulagengesetzes – FZulG)

Quelle: BMF online vom 4. Juni 2025

Download:

Der Regierungsentwurf ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: