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Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes

Tabaksteuer

Das Bundeskabinett hat am 6. Juli 2026 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Tabaksteueränderungsgesetz – TabStÄndG) verabschiedet. Mit dem Gesetz sollen das Tabaksteuergesetz und gleichzeitig die Tabaksteuerverordnung geändert werden.

Der Gesetzentwurf betrifft folgende Themen:

  • Das Tabaksteuermodell wird unter Beibehaltung der bisherigen Gesetzessystematik neu aufgelegt. Vorgesehen sind regelmäßige Steuererhöhungen über einen Zeitraum von vier Jahren ab 1. Januar 2027 für alle Besteuerungskategorien (Zigaretten, Feinschnitt, erhitzter Tabak, Zigarren/Zigarillos, Pfeifentabak, Wasserpfeifentabak, Substitute für Tabakwaren).
  • In der Tabaksteuerverordnung werden aufgrund der Kurzfristigkeit des Inkrafttretens notwendige verfahrensrechtliche Anpassungen zur Ausgabe von Steuerzeichen vorgenommen.
  • Das parlamentarische Verfahren zur Verabschiedung des Gesetzentwurfs steht noch aus. Als Zeitpunkt des Inkrafttretens ist der 1. Januar 2027 geplant.

Quelle: BMF online vom 10. August 2026

Download:

Der Gesetzentwurf ist auf eine aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: