BMF: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen
Einkommensteuer
Die Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen sieht vor, dass künftig mit Kryptowerten erzielte Einkünfte als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer unterliegen.
Kryptowerte und die um sie entstandenen Märkte sowie Handels- und Investitionsmöglichkeiten haben sich in den letzten Jahren stark weiterentwickelt und im Kapitalmarkt etabliert. Die ertragsteuerrechtliche Einordnung als „andere Wirtschaftsgüter“ unter den allgemeinen Auffangtatbestand der sonstigen Einkünfte wird dem zunehmend nicht mehr gerecht. Angesichts dieser Entwicklung hat das BMF einen Referentenentwurf zum „Gesetz zur Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen“ erarbeitet und in die Ressortabstimmung gegeben, auf dessen Grundlage eine Kabinettsbefassung vorgesehen ist.
Quelle: BMF online vom 30. September 2026
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Der Referentenentwurf ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: