BMF: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026
Gesetzgebung
In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts hat sich fachlich gebotener Gesetzgebungsbedarf ergeben. Dies betrifft insbesondere notwendige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs.
Daneben besteht ein Erfordernis zur Regelung von Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen.
Inhaltlich hervorzuheben sind insbesondere folgende steuerliche Regelungen bzw. Regelungsbereiche:
– Verfahrenserleichterung für Quellensteuerentlastung von der Steuer nach § 50a EStG (Lizenzen) (§ 50c EStG)
– Anhebung der Anmeldeschwelle i. R. d. Forschungszulagengesetzes (§ 4 FZulG)
– Anpassung Zinssatz für die Vollverzinsung nach § 233a AO (§ 238 AO)
– KI-Nutzung durch Steuerbehörden (§ 29c AO)
– Änderungen am Plattformen-Steuertransparenzgesetz (§ 13 Absatz 1 Satz 2 PStTG)
– Ungekürzte Gewährung der Freibeträge für Kinder und des sog. „Ausbildungsfreibetrags“ für Kinder mit Wohnsitz in EU/EWR (§ 32 Absatz 6 Satz 4 EStG und § 33a Absatz 2 Satz 2 EStG)
– Kindergeldanspruch von Staatsangehörigen der EU- und EWR-Staaten sowie der Schweizerischen Eidgenossenschaft (§ 62 Absatz 1a EStG)
– Neuregelung der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft (§ 2 UStG)
Quelle: BMF online vom 19. Mai 2026
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Der Gesetzentwurf ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: