BMF: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes
Luftverkehrsteuergesetz
Die derzeit geltenden gesetzlichen Steuersätze in § 11 Absatz 1 des Luftverkehrsteuergesetzes sollen zum 1. Juli 2026 auf das Niveau der gesetzlichen Luftverkehrsteuersätze vor dem 1. Mai 2024 gesenkt werden. Die hierdurch entstehenden Steuermindereinnahmen im Einzelplan 60 werden durch Einsparungen im Einzelplan 12 (Bundesministerium für Verkehr) vollständig erwirtschaftet. Die gesetzlichen Steuersätze gemäß § 11 Absatz 1 des Luftverkehrsteuergesetzes (LuftVStG) sollen wie folgt geändert werden:
- Der Steuersatz gemäß § 11 Absatz 1 Nummer 1 LuftVStG soll von 15,53 Euro auf 13,03 Euro gesenkt werden.
- Der Steuersatz gemäß § 11 Absatz 1 Nummer 2 des LuftVStG soll von 39,34 Euro auf 33,01 Euro gesenkt werden.
- Der Steuersatz gemäß § 11 Absatz 1 Nummer 3 LuftVStG soll von 70,83 Euro auf 59,43 Euro gesenkt werden.
Quelle: BMF online vom 18. März 2026
Download:
Der Referentenentwurf ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: