BMF: Ermäßigter Steuersatz für Sudoku-Zeitschriften
Umsatzsteuer
Mit BMF-Schreiben vom 10. April 2026 (III C 2 - S 7225/00009/002/051) hat die Finanzverwaltung unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils vom 1. August 2025, C-375/24, Keesing Deutschland, zum ermäßigten Steuersatz für Sudoku-Zeitschriften Stellung genommen.
Quelle: BMF online vom 10. April 2026
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