BMF: Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen

Umsatzsteuer

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 2. Dezember 2024 (III C 2 - S 7246/19/10002 :001) zur Anwendung der Umsatzsteuerermäßigung den Gold- und Silberpreis für das Kalenderjahr 2025 bekannt gemacht.

Quelle: BMF online vom 4. Dezember 2024

Download:

Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: