BMF: Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen
Umsatzsteuer
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 2. Dezember 2024 (III C 2 - S 7246/19/10002 :001) zur Anwendung der Umsatzsteuerermäßigung den Gold- und Silberpreis für das Kalenderjahr 2025 bekannt gemacht.
Quelle: BMF online vom 4. Dezember 2024
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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: