BMF: Ermittlung der Bewirtschaftungskosten nach § 187 Bewertungsgesetz
Bewertung
Das BMF-Schreiben vom 14. Januar 2026 - IV D 4 - S 3224/00006/004/003 - gibt gemäß § 187 Absatz 3 Satz 4 Bewertungsgesetz (BewG) die maßgebenden Verbraucherpeisindizes zur Anpassung der Basiswerte für Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten für Wohnnutzung aus Anlage 23 BewG bekannt, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2026 anzuwenden sind.
Quelle: BMF online vom 14. Januar 2026
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